Nützliche Informationen
Willkommen in Kroatien!
Kroatien ist in vielem einzigartig. Seine Wurzeln reichen weit zurück in die Vergangenheit, und die prächtigen Kulturgüter erzählen von der stürmischen kroatischen Geschichte, von der Zeit der Römer, der Renaissance, des Barock, der türkischen Eroberungen bis zur Moderne. Dies alles lockt Besucher nach Kroatien. Wenn man dem reichen Kulturerbe noch die unglaubliche Naturschönheit hinzufügt, von der vor allem die 8 Nationalparks, die 11 Naturparks und das beträchtliche UNESCO-geschützte Erbe zeugen, kann man nicht umhin, Kroatien eine enorme magische Anziehungskraft zu bescheinigen, die das Land zu jeder Jahreszeit attraktiv macht.
Ja, Kroatien ist all dies, aber auch weitaus mehr. Es ist die Heimat der Krawatte, des Fallschirms, des Torpedos, des Füllfederhalters, der Glühbirne mit dem Wolframfaden, des schnellsten Elektroautos der Welt, der Dalmatiner-Hunderasse, von Marko Polo und großartigen Sportlern. Es hat eine der ältesten europäischen Städte und eines der ältesten Parlamente, die zweitlängsten Festungsmauern in Europa, die kleinste Kathedrale, das älteste Arboretum, eines der ältesten Film-Festivals der Welt sowie große Sportler.
Letztendlich sind da seine Menschen – die Kroaten! Ihre herzliche Art ist ein weiterer Grund, weshalb Touristen immer wieder gerne nach Kroatien zurückkommen! Angesichts der Gastfreundlichkeit des Hausherrn werden Sie sich von Zeit zu Zeit fragen, ob Sie sich noch zu Hause befinden oder bereits auf Urlaub in Kroatien!

Zollbestimmungen
Auf dem Gebiet der Republik Kroatien gelten die Zollgesetzgebung der Europäischen Union und die mit den Vorschriften der Europäischen Union übereinstimmende nationale Gesetzgebung. Die Einfuhr von persönlichem Reisegepäck ist ohne Wertbegrenzung von der Einfuhrabgabenpflicht befreit und gilt für jede Person – Passagier, die in das Zollgebiet der Union einreist, unabhängig davon, ob sie das Reisegepäck mit sich führt oder dieses separat versendet wurde, sofern sie nachweisen kann, dass alle besagten Gepäckstücke zum Zeitpunkt des Reisebeginns gleichzeitig bei der für die Beförderung verantwortlichen Person angemeldet wurden.
Waren, die sich im persönlichen Gepäck des Passagiers befinden und in Art und Menge nicht zum Weiterverkauf, sondern für den persönlichen Bedarf des Passagiers und seiner Familienangehörigen bestimmt sind, sind von der Zahlung der Einfuhrabgaben befreit, wenn ihr Gesamtwert 300,00 € nicht übersteigt, bzw.430,00 € im Luft- und Seeverkehr. Diese Befreiung gilt für jeden Passagier einzeln und kann einmal täglich beantragt werden. Gegenstände, die die angegebene Menge überschreiten oder nicht als persönliches Gepäck gelten, unterliegen der Berechnung und Zahlung von Zollgebühren und Mehrwertsteuer (und möglicherweise Verbrauchsteuer). Passagiere unter 15 Jahren können unabhängig von der Art des Transportmittels mit dem sie reisen von der Zahlung der Einfuhrabgaben in der Höhe bis zu 150,00 €befreit werden. Bei der Ein- und Ausreise aus dem Gebiet der Europäischen Union sind Passagiere verpflichtet, mitgeführtes Bargeld in Höhe von 10.000,00 € oder mehr bzw. den Gegenwert dieses Betrags in anderen Währungen oder anderen Zahlungsmitteln, zum Beispiel Schecks, beim Zoll anzumelden. Ausländische Staatsbürger und kroatische Staatsbürger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Drittländern können unter vollständiger Befreiung von Einfuhrabgaben vorübergehend verschiedene Gegenstände für ihren persönlichen Gebrauch und für den Bedarf ihrer Familienangehörigen einführen. In gleicher Weise können Personen mit Wohnsitz in der EU Gegenstände, die sie während ihres Aufenthalts in Drittländern benötigen, vorübergehend mitbringen.
Das persönliche Eigentum des Passagiers umfasst alle neuen oder gebrauchten Gegenstände, die der Passagier aus bestimmten Gründen für den persönlichen Gebrauch während der Reise benötigt, mit Ausnahme aller Waren, die zu gewerblichen Zwecken eingeführt werden. Zu den persönlichen Gegenständen gehören beispielsweise Videokameras, tragbare Fernseh- und Audiogeräte, Fotoapparate, tragbare Taschencomputer, tragbare PCs, Camping-, Segel-, Tauch-, Ski-, Schlittschuh-, Wanderausrüstung, Wohnmobile, Sportboote, tragbare medizinische Geräte mit Zubehör (falls der Passagier es benötigt), Haustiere und dergleichen. Die Einfuhr dieser Waren erfolgt ohne besondere Zollformalitäten durch mündliche Anmeldung am Grenzübergang. Die erneute Ausfuhr der genannten Gegenstände erfolgt in gleicher Weise. Wenn ein Passagier wertvollere Berufsausrüstung ausführt oder insbesondere einführt, muss er beim Verlassen der Republik Kroatien oder bei der Einreise in die Republik Kroatien am Grenzübergang das Formular „Warenverzeichnis“ in dreifacher Ausfertigung ausfüllen sowie ggf. eine Kautionsversicherung zur Deckung einer eventuell entstehenden Zollschuld bereit stellen. Natürliche Personen, die weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in der Europäischen Union haben, haben Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer (MwSt.) für Waren, die sie in Kroatien gekauft haben, wenn der Warenwert pro Rechnung 98,21 € übersteigt, basierend auf dem ausgefüllten MwSt.-Formular P oder Tax-Free-Formular, das von der Zollbehörde bei der Ausfuhr der gekauften Waren aus der Europäischen Union, spätestens innerhalb von drei Monaten ab dem auf der Rechnung für die genannte Ware angegebenen Datum, beglaubigt wird. Der Antrag auf Steuerrückerstattung muss von einem ausländischen Staatsbürger innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellungsdatum der Rechnung gestellt werden. Eine nachträgliche Beglaubigung des MwSt.-Formulars P oder Tax-Free-Formulars nach Ausfuhr der Ware aus der Europäischen Union ist nicht möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Zollverwaltung (www.carina.gov.hr). Informationen zu den Bedingungen für die Einfuhr von Produkten tierischen Ursprungs in die Republik Kroatien im persönlichen Gepäck von Passagieren finden Sie auf der folgenden Website des Ministeriums für Landwirtschaft, Direktion für Veterinärmedizin und Lebensmittelsicherheit: (www.poljoprivreda.gov.hr).

Einfuhr von Haustieren zu nichtkommerziellen Zwecken
Bei Reisen mit Haustieren ist jeder verpflichtet, bestimmte Regeln einzuhalten, die sich nach dem Herkunftsland der Haustiere und/oder dem Zielland unterscheiden. Vor der Reise mit Haustieren gilt es, alles gut zu planen, sich gut zu erkundigen und sich über alle zum Reisezeitpunkt geltenden Bedingungen zu informieren. Werden Haustiere aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (sog. Drittstaaten) in die Republik Kroatien eingeführt, gelten strengere Bedingungen für die Einreise von Haustieren.
Die Einfuhr von Haustieren in Begleitung des Halters oder einer von ihm bevollmächtigten Person aus Drittstaaten ist nur an den durch die Verordnung über Grenzübergänge bestimmten Grenzübergängen für die nichtgewerbliche Einfuhr von Heimtieren möglich.
Als nicht gewerbliche Verbringung von Haustieren gilt die Verbringung von bis zu fünf Haustieren in Begleitung des Eigentümers oder einer anderen für sie verantwortlichen Person, unter der Bedingung, dass diese Haustiere nicht zum Verkauf, zur Abgabe an einen anderen Eigentümer oder zu anderen gewerblichen Zwecken bestimmt sind. Ihre Verbringung muss durch die Notwendigkeit begründet sein, dass der Eigentümer, mit dem sie im gleichen Beförderungsmittel reisen, reisen muss.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Zollverwaltung (https://carina.gov.hr/pristup-informacijama/propisi-i-sposobumi/carinsko-zakonodavstvo/fizicke-osobe-2715/prijenos-zivotinja/2744)
Alle erforderlichen und aktualisierten Informationen über die nicht-kommerzielle Verbringung von Haustieren in die Republik Kroatien stehen auf der offiziellen Website des Ministeriums für Landwirtschaft zur Verfügung:
Behörde für Veterinärmedizin und Nahrungssicherheit.
Rubrik: „Haustiere – nicht-kommerzielle und kommerzielle Einfuhr”;
(http://www.veterinarstvo.hr/default.aspx?id=1290)
Die Liste der Grenzübergänge, an denen Haustiere in die Republik Kroatien eingeführt werden dürfen, finden Sie unter der Rubrik: „Tierärztliche Inspektion“
(http://www.veterinarstvo.hr/default.aspx?id=1170).
Informationen über das Netz der Veterinärdienste in der Republik Kroatien (Liste aller in das Register eingetragenen Veterinärdienste, Stationen, Kliniken, Krankenhäuser usw.) sind auch auf der offiziellen Website der Veterinär- und Lebensmittelsicherheitsbehörde verfügbar - Rubrik: „Netzwerk der Veterinärdienste“

Krankenversicherung
In allen größeren Städten gibt es Krankenhäuser und Kliniken, kleinere Ortschaften haben Ambulanzen und Apotheken. Ausländische Touristen, die in ihrem Land, das ein EU-Mitgliedstaat oder ein Mitgliedstaat der EWR ist (Norwegen, Island und Liechtenstein) sowie die Schweiz, pflichtversichert sind, sind während ihres Aufenthaltes in Kroatien von der Zahlung für medizinische Notfallversorgung befreit, sofern Kroatien mit dem Herkunftsland ein Abkommen über Sozialversicherungsleistungen abgeschlossen hat, d.h. wenn sie aufgrund dieses Abkommens im Besitz einer Bestätigung über ihren Krankenversicherungsschutz sind. Die Gesundheitsversorgung aufgrund der Europäischen Krankenversicherungskarte kann in Gesundheitseinrichtungen und bei Ärzten in Anspruch genommen werden, die einen Vertrag mit der kroatischen staatlichen Krankenversicherungsanstalt haben. Dabei ist eine Beteiligung an den Kosten der medizinischen Versorgung (Selbstbeteiligung) erforderlich, wie sie auch kroatische Versicherte bezahlen.
Pflichtversicherte Touristen, die aus Staaten kommen, mit denen Kroatien ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, mit dem Fragen des Gesundheitsschutzes reguliert sind (Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Türkei), sind während ihres vorübergehenden Aufenthalts in Kroatien zur Inanspruchnahme der medizinischen Notversorgung berechtigt. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie vor ihrer Reise nach Kroatien von ihrem Versicherer die Bescheinigung über den Anspruch auf Gesundheitsversorgungsdienstleistungen während des vorübergehenden Aufenthalts in Kroatien bekommen haben, welche sie in der kroatischen staatlichen Krankenversicherungsanstalt (im Aufenthaltsort) gegen ein Patientenblatt eintauschen. Die Reisenden haben Anspruch auf die Gesundheitsversorgung gemäß der genannten Bestätigungen, die sie in Einrichtungen des Gesundheitswesens und bei Vertragsärzten nutzen, wobei sie jedoch auch eine Selbstbeteiligung leisten müssen, und zwar in genau gleicher Form wie die kroatischen Versicherten.
Personen aus Drittländern (Länder, die weder Mitglieder der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums, noch der Vertragsstaaten sind und die Schweiz) tragen alle Kosten der Gesundheitsversorgung in Kroatien selbst. Für zusätzliche Informationen kontaktieren Sie bitte die Kroatische Krankenversicherungsanstalt (HZZO) - Pflichtversicherung 0800 79 79; Zusatzversicherung 0800 79 89; das Weiße Telefon des Gesundheitsministeriums 0800 79 99; Website: www.hzzo.hr sowie den Nationalen Kontaktpunkt für grenzübergreifenden Gesundheitsschutz, E-Mail: [email protected], Tel.: +385 (0)1 644 90 90, www.hzzo.hr

Tierärztlicher Dienst
Informationen über das Netz veterinärmedizinischer Kliniken und Ambulanzen in der Republik Kroatien (Liste aller Veterinärdienste, Stationen, Kliniken, Krankenhäuser usw., die in das Register eingetragen sind) stehen auf der offiziellen Website des Ministeriums für Landwirtschaft - Rubrik Netzwerk der Veterinärdienste (http://www.veterinarstvo.hr/default.aspx?id=7) zur Verfügung.
Weitere Informationen bekommen Sie vom Ministerium für Landwirtschaft – Behörde für Veterinärmedizin und Nahrungssicherheit, Planinska 2a, 10000 Zagreb, Telefonnummer: +385 (0)1 6443 540 oder per E-Mail: [email protected].
Website: www.veterinarstvo.hr
Rijeka (J. Duval)

Feiertage und arbeitsfreie Tage
1. Januar - Neujahr
6. Januar - Heilige Drei Könige
Ostersonntag und Ostermontag
1. Mai - Tag der Arbeit
30. Mai - Tag der Staatlichkeit
Fronleichnam
22. Juni - Tag des antifaschistischen Kampfes (Staatsfeiertag)
25. Juni - Tag der Eigenstaatlichkeit (Staatsfeiertag)
5. August - Tag des Sieges und der heimatlichen Dankbarkeit und Tag der kroatischen Verteidiger
15. August - Mariä Himmelfahrt
8. Oktober - Unabhängigkeitstag (Staatsfeiertag)
1. November – Allerheiligen
18. November - Gedenktag für die Opfer des Heimatkriegs
25. Dezember - Weihnachten
26. Dezember – St.-Stephans-Tag

Postämter
Die Öffnungszeiten der Postämter sind auf der Website der Kroatischen Post (https://www.posta.hr/pretrazivanje-postanskih-ureda/263) verfügbar. Postämter, die täglich bis 24 Uhr geöffnet sind, sind das Postamt 10000 Zagreb unter der Adresse Branimirova 4 (07:00 - 24:00 Uhr) und das Postamt 32264 am Grenzübergang Bajakovo (00:00 - 24:00 Uhr). Der Kundenservice ist unter der Telefonnummer 072 303 304 oder über das Online-Formular unter https://kontakt.posta.hr/ erreichbar. Website: www.posta.hr.

Nummer 112
Wenn sie eine Natur- oder technische/technologische Bedrohung oder ein Unglück bemerken, das Leben und Gesundheit von Menschen, Hab und Gut oder die Umwelt gefährdet, dann rufen Sie die Nummer 112 an. Diese Nummer ist 24 Stunden täglich von jedem Telefonapparat in der Republik Kroatien erreichbar.
Bei der Wahl der Nummer 112 können Sie folgende Hilfe erhalten:
- den medizinischen Notfalldienst
- die Feuerwehr
- die Polizei
- die Bergwacht
- den Such- und Rettungsdienst auf See
- andere Notfalldienste und Einsatzkräfte des Zivilschutzsystems.

Wichtigere Telefonnummern
Einheitliche europäische Notrufnummer: 112
Internationale Vorwahl für Kroatien: +385
Notfalldienst: 194
Feuerwehr: 193
Polizei: 192
Nationale Zentrale für die Koordinierung der Suche und Rettung auf See: 195
Kroatische Autoclub: 1987
Staatliche Behörde für Schutz und Rettung (europäische Einheitsnummer für alle Notfälle): 112
Allgemeine Auskünfte: 18981
Auskunft für Orts- und Ferngesprächsnummern: 11880 und 11888
Auskunft für ausländische Telefonnummern: 11802
Diensthabender Meteorologe beim Staatlichen hydrometeorologischen Institut – DHMZ (09:00 bis 15:00 Uhr): 060 616 666; Preis: 6,99 HRK/Min. aus dem Festnetz und 8,41 HRK/Min. aus Mobilnetzen
Der kroatische Autoclub (HAK):
Pannenhilfe: 1987 (aus Kroatien)
- aus dem Ausland (1) +385 1 1987
- aus dem Ausland (2) +385 1 4693 700
Verkehrsmeldungen: 072 777 777 (aus Kroatien)
- aus dem Ausland +385 1 464 0800
Informationen für Clubmitglieder: 0800 9987
Website: www.hak.hr;
Interaktive Karte mit mehr als 40 000 Interessenpunkten: http://map.hak.hr